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Offenlegungspflicht nach Art. 45b VAG
Transparenz von Anfang an

Offenlegungspflicht nach Art. 45b VAG

Für ihre Dienstleistungen wird goInsure nicht durch die Kunden direkt entschädigt, sondern aufgrund der Provisionen oder Courtagen, welche durch die Versicherungsgesellschaften an goInsure ausbezahlt werden. Die Höhe und Art dieser Entschädigung ist je nach Versicherungszweig und Kooperationsvertrag unterschiedlich. Eckwerte der Entschädigung von goInsure:

Sach- (Haus und Haushalt) Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Motorfahrzeug-Versicherung

Je nach Aufwand erhält goInsure entweder eine Portefeuille-Entschädigung von 5% bis 15 % oder eine einmalige Entschädigung von 5% bis 52% für die Beratung, die Offerten und den Abschluss sowie zusätzlich eine jährliche Entschädigung von 1,7% bis 3.8% für die Verwaltung der Policen.

Unfall- und Kranken-Versicherung

Je nach Aufwand erhält goInsure entweder eine Portefeuille-Entschädigung von 6,5% bis 15 % oder eine einmalige Entschädigung von 6.5% bis 16.6% für die Beratung, die Offerten und den Abschluss sowie zusätzlich eine jährliche Entschädigung von 0.9% bis 2.3% für die Verwaltung der Policen.

Einzellebens-Versicherung

Je nach Aufwand erhält goInsure eine einmalige Entschädigung von 0.9 bis maximal 5,4% der Produktionssumme berechnet aus Prämie x Laufzeit in Jahren.

Obligatorische Krankenversicherung

goInsure erhält von den Krankenkassen max. CHF 70.- für die Vermittlung einer Grundversicherung.

Kranken-Zusatzversicherungen

goInsure erhält von der Krankenkasse max. 16 x der in Rechnung gestellten Nettomonatsprämie.

Berufsvorsorge und Pensionskassen

Die goinsure erhält von den Versicherungs-Gesellschaften je nach Aufwand und Kooperationsvertrag eine einmalige Entschädigung von maximal 16.5% auf der Risikoprämie (ohne Kosten und Sparanteil) oder eine maximale jährlichen von maximal 7% der Risikoprämie.

Etwaige Provisionen, Courtagen und Zusatzvergütungen stehen grundsätzlich dem Kunden zu. Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen und verzichtet ausdrücklich darauf, von goInsure über die genaue Höhe der erhaltenen Provisionen, Courtagen und Zusatzvergütungen informiert zu werden und verzichtet hiermit auf entsprechende Herausgabeansprüche gegen goInsure und deren Partner. Dies gilt auch für etwaige nach Vertragsbeendigung noch gezahlte Provisionen, Courtagen und Zusatzvergütungen.

goInsure | Versicherungen und Krankenkasse im Vergleich
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