Autoversicherung Schweiz

Autoversicherung wechseln in der Schweiz: Fristen, Sonderkündigung und Muster

Ein Wechsel der Autoversicherung lohnt sich häufiger, als viele Halterinnen und Halter denken: nach spürbaren Prämienerhöhungen, nach einem Schadenfall, beim Kauf eines neuen Fahrzeugs oder einfach, weil die Bedingungen veraltet sind. Wichtig ist, Fristen einzuhalten, Sonderkündigungsrechte zu nutzen und die neue Deckung nahtlos anschliessen zu lassen.

Kurz gesagt

Die ordentliche Kündigung einer Schweizer Autoversicherung ist meist mit 3 Monaten Frist vor Ablauf der Versicherungsperiode möglich. Zusätzlich gibt es ein ausserordentliches Kündigungsrecht nach einem Schadenfall (meist 14 Tage nach Schadenregulierung), bei einer Prämienerhöhung, bei Anpassung der Vertragsbedingungen und beim Halterwechsel. Mit einem Muster-Kündigungsschreiben per Einschreiben wechseln Sie ohne Deckungslücke – goInsure übernimmt den gesamten Ablauf auf Wunsch kostenlos.

Geprüft durch das Beratungsteam von goInsure AG · Stand 13. April 2026

Kündigungsfristen in der Schweizer Autoversicherung

Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt bei den meisten Schweizer Autoversicherungen 3 Monate vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer. Die Vertragsdauer ist in der Police angegeben und läuft typischerweise jährlich – bei älteren Policen auch drei- oder fünfjährig.

Das bedeutet: Läuft Ihre Police per 31. Dezember ab, müssen Sie spätestens am 30. September gekündigt haben. Der Kündigungsbrief muss am letzten Tag der Frist beim Versicherer eingegangen sein – Versanddatum genügt nicht. Versenden Sie deshalb immer per Einschreiben mit Sendenachweis.

Ausserordentliche Kündigung – die vier wichtigsten Fälle

Unabhängig von der ordentlichen Frist haben Sie in der Schweiz ein Sonderkündigungsrecht in folgenden Situationen:

  • Nach einem Schadenfall: Sie können den Vertrag innerhalb von meist 14 Tagen nach Abschluss der Schadenregulierung kündigen. Dieses Recht hat auch die Versicherung – sie kann den Vertrag ebenfalls kündigen.
  • Bei Prämienerhöhung: Wenn der Versicherer die Prämie erhöht, ohne dass Ihre Leistung besser wird, können Sie fristgerecht kündigen. Die Kündigung muss meist innert 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung erfolgen.
  • Bei Änderung der Vertragsbedingungen: Passt der Versicherer die Bedingungen zu Ihrem Nachteil an, greift dasselbe Recht.
  • Bei Halterwechsel: Verkaufen Sie das Fahrzeug oder melden es ab, endet die Versicherung automatisch. Bei Fahrzeugwechsel wird die Police meist auf das neue Fahrzeug übertragen – Sie können sie aber auch beenden.

So wechseln Sie ohne Deckungslücke

Der Wechsel ist unkritisch, wenn Sie drei Regeln beachten:

  • Erst Offerten der neuen Versicherer einholen und die neue Police verbindlich zum Wunschdatum abschliessen.
  • Die alte Police erst kündigen, wenn der neue Vertrag schriftlich bestätigt und das Startdatum fix ist.
  • Nach der Kündigung die Deckung bis zum letzten Tag prüfen und erst dann die alte Police nicht mehr bezahlen (falls noch ausstehend).

Schadenhistorie beim Wechsel – was passiert damit?

Die Schweizer Versicherer tauschen Schadeninformationen über die Zentralstelle des Schweizerischen Versicherungsverbands SVV aus. Ihre Bonus-Malus-Stufe und Ihre Schadenhistorie gehen beim Wechsel also nicht verloren. Eine Rückstufung nach einem Schaden folgt Ihnen auch zum neuen Versicherer.

Das heisst aber nicht, dass ein Wechsel sinnlos ist: Die Versicherer bewerten die Stufen unterschiedlich. Bei manchen Anbietern starten Sie nach einem Schaden auf einer günstigeren Stufe als bei anderen. Ein Vergleich der Rückstufungsregeln ist Teil einer guten Beratung.

Schritt für Schritt

Autoversicherung in der Schweiz wechseln

  1. 1

    Kündigungsfrist prüfen

    Schauen Sie in Ihrer Police nach dem Ablaufdatum und der Kündigungsfrist. Standard: 3 Monate vor Ablauf. Prüfen Sie ausserdem, ob ein Sonderkündigungsrecht greift.

  2. 2

    Neue Offerten vergleichen

    Mindestens 3 bis 5 Angebote einholen – nicht nur auf die Prämie achten, sondern auch auf Deckungssummen, Selbstbehalt, Rückstufungsregeln und Zusatzbausteine. goInsure vergleicht das kostenlos.

  3. 3

    Neue Police verbindlich abschliessen

    Unterzeichnen Sie die neue Police mit Startdatum, das an die alte Deckung anschliesst. So entsteht keine Versicherungslücke.

  4. 4

    Alte Police kündigen

    Musterschreiben unten verwenden, per Einschreiben verschicken oder das Kundenportal nutzen. Empfangsbestätigung aufbewahren.

  5. 5

    Eintrag beim Strassenverkehrsamt prüfen

    Nach dem Wechsel meldet der neue Versicherer die Haftpflicht automatisch ans Strassenverkehrsamt. Nach 1 bis 2 Wochen prüfen, ob der Eintrag korrekt ist.

Muster zum Kopieren

Muster-Kündigungsschreiben Autoversicherung

Das folgende Muster deckt den Standardfall einer ordentlichen Kündigung zum Vertragsablauf ab. Passen Sie Name, Adresse, Policennummer und Datum an Ihre Situation an.

Vorname Nachname
Strasse Nr.
PLZ Ort
Name des Versicherers
Abteilung Kundendienst
Adresse
PLZ Ort
Ort, Datum
Ordentliche Kündigung der Autoversicherung – Policennummer: XXX.XXX.XXX
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich die oben erwähnte Motorfahrzeugversicherung für mein Fahrzeug
Marke/Typ: ...............................................
Kontrollschildnummer: ...................................
fristgerecht per [Vertragsablauf-Datum, z. B. 31.12.2026].
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt und das Vertragsende schriftlich.
Freundliche Grüsse
Unterschrift
Vorname Nachname

Hinweis: Versicherer akzeptieren Kündigungen in der Regel per Einschreiben. Manche bieten eine rechtsgültige digitale Kündigung im Kundenportal an. Bewahren Sie die Empfangsbestätigung auf.

Häufige Fragen

Wann läuft meine Autoversicherung üblicherweise ab?
Die meisten Policen beginnen zum Abschlusszeitpunkt und laufen jährlich. Das genaue Ablaufdatum und die Vertragsdauer stehen in der Police oder Prämienrechnung. Alte Verträge hatten oft Laufzeiten von drei oder fünf Jahren – hier nach Ablauf jährlich kündbar.
Kann ich während der Mindestvertragsdauer kündigen?
Nur im Falle eines Sonderkündigungsrechts (Schadenfall, Prämienerhöhung, Bedingungsanpassung, Halterwechsel). Ausserhalb davon ist die Kündigung erst zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer möglich.
Muss ich einen Grund für die Kündigung angeben?
Bei einer ordentlichen Kündigung nicht. Beim ausserordentlichen Kündigungsrecht (z.B. nach Prämienerhöhung) müssen Sie den Grund im Schreiben erwähnen, damit er rechtlich greift.
Wie reagiert mein Versicherer auf eine Kündigung nach Schadenfall?
In der Regel akzeptiert er sie. Achten Sie auf die Frist von 14 Tagen nach Abschluss der Schadenregulierung. Auch die Versicherung kann den Vertrag kündigen – bei wiederholten Schäden kommt das vor.
Geht meine Bonus-Stufe beim Wechsel verloren?
Nein. Die Stufen werden über die SVV-Zentralstelle zwischen den Versicherern ausgetauscht. Beim Wechsel wird die Stufe übertragen, allerdings nicht immer 1:1 – jede Gesellschaft hat eigene Bewertungsregeln.
Was tun, wenn die Versicherung die Kündigung nicht akzeptiert?
Prüfen Sie das Eingangsdatum (muss vor Fristablauf sein, Versanddatum reicht nicht). Bei ungerechtfertigter Ablehnung hilft eine schriftliche Nachfrage mit Verweis auf die Police und VVG-Artikel. Im Streitfall unterstützt Sie Ihre Verkehrs-Rechtsschutzversicherung oder die Ombudsstelle der Privatversicherung.

Kostenloser Wechsel-Check: Wir übernehmen die Kündigung für Sie

goInsure vergleicht unabhängig für Sie, FINMA-registriert (F01502353). Die Beratung ist kostenlos. In der Regel melden wir uns innerhalb eines Arbeitstages.