Kündigungsfristen in der Schweizer Autoversicherung
Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt bei den meisten Schweizer Autoversicherungen 3 Monate vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer. Die Vertragsdauer ist in der Police angegeben und läuft typischerweise jährlich – bei älteren Policen auch drei- oder fünfjährig.
Das bedeutet: Läuft Ihre Police per 31. Dezember ab, müssen Sie spätestens am 30. September gekündigt haben. Der Kündigungsbrief muss am letzten Tag der Frist beim Versicherer eingegangen sein – Versanddatum genügt nicht. Versenden Sie deshalb immer per Einschreiben mit Sendenachweis.