Autoversicherung Schweiz

Vollkasko in der Schweiz: Leistungen, Kosten und wann sie sich lohnt

Ob eine Vollkasko sinnvoll ist, hängt von Fahrzeugwert, Alter, persönlichem Risikoprofil und Finanzierungsform ab. Wer sich diese Frage stellt, sollte den Zeitwert, den jährlichen Aufpreis, den Selbstbehalt und die Rückstufungsregeln im Bonus-Malus vergleichen – und Zusatzbausteine wie Neuwert-Deckung oder Bruttoprämien-Garantie mit einkalkulieren.

Kurz gesagt

Die Vollkasko ist die umfassendste Schweizer Autoversicherung und umfasst alle Teilkasko-Leistungen plus Schäden, die Sie selbst verursachen – Kollisionen, Parkrempler, Vandalismus. Bei Leasingfahrzeugen ist sie praktisch immer vertraglich vorgeschrieben. Bei Neu- und jungen Fahrzeugen lohnt sie sich fast immer, bei Fahrzeugen über 6 bis 8 Jahren wird die Rechnung zunehmend ungünstig. Typische Mehrkosten gegenüber der reinen Haftpflicht: CHF 700 bis 2’200 pro Jahr.

Geprüft durch das Beratungsteam von goInsure AG · Stand 13. April 2026

Was deckt die Vollkasko zusätzlich zur Teilkasko?

Die Vollkasko baut auf der Teilkasko auf und ergänzt folgende Schadenarten am eigenen Fahrzeug:

  • Selbstverschuldete Kollisionen mit anderen Fahrzeugen, Gebäuden, Bäumen, Poller etc.
  • Parkschäden, die Sie selbst verursachen (beim Ausparken, Rangieren).
  • Vandalismus – mutwillige Beschädigung durch Dritte (Kratzer, Delle, eingeschlagene Scheibe).
  • Schäden beim Rangieren und Wenden, inkl. Kollisionen mit ruhenden Hindernissen.
  • Auf Wunsch: Neuwert-Entschädigung in den ersten 1 bis 2 Jahren nach Kauf (statt Zeitwertregelung bei Totalschaden).

Wann lohnt sich die Vollkasko wirtschaftlich?

Die Faustregel: Solange der Zeitwert des Fahrzeugs deutlich über den jährlichen Vollkasko-Aufpreisen für 2 bis 3 Jahre liegt, lohnt sie sich im Durchschnitt. Der Aufpreis zur Teilkasko liegt je nach Fahrzeug bei CHF 400 bis 1’500 pro Jahr.

Bei einem Fahrzeug mit Kaufpreis CHF 35’000 und Vollkasko-Aufpreis CHF 900: Nach drei Jahren haben Sie CHF 2’700 Prämie gezahlt – bei Zeitwert von CHF 22’000 ist die Vollkasko im Ernstfall noch spürbar lohnend. Nach 6 Jahren bei Zeitwert CHF 12’000 und kumulierten Prämien von über CHF 5’000 kippt die Rechnung.

Für Leasingfahrzeuge entfällt diese Kalkulation – hier verlangen fast alle Leasinggesellschaften eine Vollkasko mit Neuwert-Entschädigung für mindestens 24 Monate.

Neuwert-Deckung – wann sinnvoll?

Bei einem Totalschaden zahlt die Standard-Vollkasko den Zeitwert des Fahrzeugs – also den Marktwert zum Schadenzeitpunkt. Bei Neu- und jungen Fahrzeugen kann dieser Betrag deutlich unter dem ursprünglichen Kaufpreis liegen, was für Käufer ärgerlich und für Leasingnehmer existenziell ist (GAP zwischen Zeitwert und Leasingrest).

Die Neuwert-Deckung ersetzt den Zeitwert durch den Neuwert oder Kaufpreis in einem definierten Zeitraum nach Kauf. Typisch sind 12, 24 oder 36 Monate. Für Leasingfahrzeuge oft vorgeschrieben; für Barkauf-Fahrzeuge sinnvoll, wenn man Wertverlust nicht selbst tragen möchte.

Bruttoprämien-Garantie erklärt

Nach einem gemeldeten Schuldschaden folgt im Bonus-Malus-System eine Rückstufung – meist 3 bis 5 Stufen, was die Prämie in den Folgejahren spürbar erhöht. Die Bruttoprämien-Garantie (oder "Schadenfreiheitsgarantie") ist ein Zusatzbaustein, der diese Rückstufung aussetzt.

Kosten: typischerweise CHF 50 bis 150 pro Jahr. Der Baustein rechnet sich, sobald ein grösserer Schaden eintritt – besonders lohnend für Junglenker, Vielfahrer und Leasingnehmer, die in den ersten Jahren ohnehin höhere Prämien bezahlen.

Wichtig: Die Bruttoprämien-Garantie ersetzt nicht den Selbstbehalt. Sie verhindert nur die Rückstufung, den Einzel-Selbstbehalt tragen Sie trotzdem.

Grobfahrlässigkeits-Verzicht – auch im Kasko wichtig

Art. 14 Abs. 2 VVG erlaubt der Versicherung eine Leistungskürzung auch in der Kasko, wenn Sie grobfahrlässig gehandelt haben. Beispiele: Sekundenschlaf, Handy am Steuer, starke Übermüdung, deutliche Geschwindigkeitsüberschreitung.

Der Grobfahrlässigkeits-Verzicht als Zusatzbaustein stellt sicher, dass Ihre Kasko-Leistungen voll ausgezahlt werden. Ausgenommen bleiben meist nur Vorsatz, Alkohol-/Drogenfahrt oder Fahren ohne gültigen Ausweis.

Hinweis

Leasing: Vollkasko + Neuwert fast immer Pflicht

Leasinggesellschaften verlangen typischerweise Vollkasko mit Neuwert-Deckung für 24 Monate sowie oft eine GAP-Deckung. Prüfen Sie den Leasingvertrag vor Abschluss der Versicherung.

Hinweis

Ab 6–8 Jahren Vollkasko neu bewerten

Mit zunehmendem Fahrzeugalter schmilzt der Zeitwert. Ab 6 bis 8 Jahren lohnt es sich, den Mehrpreis gegenüber dem möglichen Totalverlust neu zu rechnen. goInsure macht Ihnen die Rechnung kostenlos.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Teilkasko und Vollkasko?
Die Teilkasko deckt Schäden ohne eigenes Verschulden (Diebstahl, Elementar, Glas, Marder, Tierkollision, Brand). Die Vollkasko umfasst alle Teilkasko-Leistungen plus selbstverschuldete Kollisionen, Parkrempler durch Sie und Vandalismus.
Wie hoch ist der Selbstbehalt bei Vollkasko typischerweise?
Der Standard-Selbstbehalt liegt in der Vollkasko meist zwischen CHF 500 und CHF 1’000. Für Junglenker unter 25 Jahren kommt oft ein zusätzlicher Junglenker-Selbstbehalt von CHF 500 bis 1’000 hinzu.
Deckt die Vollkasko auch Schäden durch Fahrerflucht-Opfer?
Ja. Wenn Sie Opfer einer Fahrerflucht werden und der Verursacher nicht ermittelt wird, übernimmt die Vollkasko (und oft schon die Teilkasko mit Parkschaden-Zusatz) die Kosten abzüglich Selbstbehalt.
Was passiert im Totalschaden mit dem Leasing-Restbetrag?
Die Vollkasko ersetzt den Zeitwert; der offene Leasingbetrag kann höher sein. Die Differenz zahlt die GAP-Deckung (Garantierte Automobil-Protektion). Ohne GAP tragen Sie die Differenz selbst – bei jungen Leasingfahrzeugen oft mehrere tausend Franken.
Kann ich die Vollkasko während der Laufzeit wechseln?
Ja. Nach einem Schadenfall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht (meist 14 Tage nach Regulierung). Zudem können Sie ordentlich zum Ablauf der Vertragsperiode kündigen – typischerweise 3 Monate vorher. Siehe dazu unseren Ratgeber zum Versicherungswechsel.
Lohnt sich eine Vollkasko bei einem Gebrauchtwagen?
Bei jüngeren Gebrauchtwagen (bis ca. 5 Jahre, Zeitwert über CHF 15’000) oft ja – insbesondere wenn Sie viel fahren oder in dichtem Verkehr unterwegs sind. Bei älteren Fahrzeugen mit Zeitwert unter CHF 8’000 ist Teilkasko meist die wirtschaftlichere Wahl.

Vollkasko-Vergleich mit Neuwert- und Bruttoprämien-Garantie

goInsure vergleicht unabhängig für Sie, FINMA-registriert (F01502353). Die Beratung ist kostenlos. In der Regel melden wir uns innerhalb eines Arbeitstages.