Autoversicherung Schweiz

Autohaftpflicht in der Schweiz: Pflicht, Leistungen und Deckungssumme

Jede Autohalterin und jeder Autohalter in der Schweiz muss eine Haftpflichtversicherung abschliessen, bevor das Fahrzeug zum Verkehr zugelassen wird. Ohne gültigen Versicherungsnachweis stellt das Strassenverkehrsamt kein Kontrollschild aus. Die Haftpflicht ist der wichtigste und zugleich günstigste Baustein der Autoversicherung – trotzdem lohnt sich ein Vergleich, vor allem bei Deckungssumme, Zusatzbausteinen und Regressverzicht bei grober Fahrlässigkeit.

Kurz gesagt

Die Motorfahrzeug-Haftpflicht ist gemäss SVG Art. 63 für jedes in der Schweiz zugelassene Fahrzeug zwingend vorgeschrieben. Sie deckt Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen Personen zufügen – Personenschäden, Sachschäden und Vermögensfolgeschäden. Die gesetzliche Mindestdeckung beträgt CHF 5 Millionen pro Ereignis. In der Praxis bieten die meisten Versicherer jedoch CHF 100 Millionen oder unbegrenzt an, weil Personenschäden schnell in Millionenhöhe gehen können.

Geprüft durch das Beratungsteam von goInsure AG · Stand 13. April 2026

Was ist die Motorfahrzeug-Haftpflicht?

Die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung (kurz: MFH) ist die einzige obligatorische Autoversicherung in der Schweiz. Gesetzliche Grundlage ist das Strassenverkehrsgesetz (SVG), insbesondere Art. 63 und die dazugehörige Verordnung über die Haftpflichtversicherung für Motorfahrzeuge.

Die Versicherung übernimmt die finanziellen Folgen, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen Menschen schaden – beispielsweise bei einem Auffahrunfall, einem Spurwechselfehler oder wenn Sie beim Ausparken ein anderes Auto beschädigen. Die Haftpflicht deckt also immer die Ansprüche der geschädigten Gegenseite, nicht Ihre eigenen Fahrzeugschäden. Für eigene Schäden brauchen Sie Teilkasko oder Vollkasko.

Was deckt die Haftpflicht konkret ab?

Der Schutz teilt sich in drei grosse Bereiche auf:

  • Personenschäden – alle Kosten rund um die Verletzung Dritter: Heilungskosten, Genesungsaufwand, Erwerbsausfall, Schmerzensgeld, Rentenleistungen oder Hinterlassenenrente bei Todesfall.
  • Sachschäden – beschädigte Fahrzeuge, Velos, Zäune, Hausfassaden, Einrichtungen oder mitgeführte Güter der Gegenseite.
  • Vermögensfolgeschäden – wirtschaftliche Folgen der oben genannten Schäden, etwa entgangener Gewinn eines geschädigten Unternehmens.
  • Passiver Rechtsschutz – die Versicherung prüft, ob Forderungen gegen Sie berechtigt sind und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Dieser Schutz ist im Prämienpreis enthalten und ersetzt nicht die klassische Verkehrs-Rechtsschutzversicherung für eigene Ansprüche.

Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?

Die gesetzliche Mindestdeckung von CHF 5 Mio. klingt viel. In der Realität reicht sie nicht in allen Fällen. Ein Verkehrsunfall mit mehreren Schwerverletzten oder Todesopfern kann über 10 Mio. Franken kosten – etwa durch lebenslange Pflege, Erwerbsausfälle und Rentenzahlungen an Hinterbliebene.

Praktisch alle Schweizer Versicherer bieten deshalb standardmässig CHF 100 Mio. oder eine unbegrenzte Deckung an. Der Preisunterschied zur Minimaldeckung ist gering (meist < CHF 50 pro Jahr), der Sicherheitsgewinn gross. goInsure empfiehlt grundsätzlich mindestens CHF 100 Mio. – bei schweren Fahrzeugen, Fahrten im Ausland oder häufigen Stadtfahrten eher unbegrenzt.

Grobfahrlässigkeit und Regress – was Sie wissen sollten

Nach Art. 14 Abs. 2 VVG darf die Versicherung ihre Leistung kürzen, wenn Sie den Schaden grobfahrlässig verursacht haben. Typische Fälle: Fahren unter Alkoholeinfluss, massive Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtmissachtung, ablenkendes Smartphone.

Ausserdem kann die Versicherung bei Grobfahrlässigkeit Regress nehmen – sie zahlt zwar der Gegenseite, holt sich den Betrag dann aber bei Ihnen zurück. Bei einem schweren Personenschaden können so hunderttausende Franken auf Sie zukommen.

Der sinnvollste Schutz ist ein Zusatzbaustein, der oft "Grobfahrlässigkeits-Verzicht" oder "Regressverzicht" heisst. Er kostet typischerweise CHF 30 bis 80 pro Jahr und sichert Sie ab – ausgenommen bleiben in der Regel nur Vorsatz, Fahren unter Alkohol/Drogen sowie das Nichtbeachten des Fahrausweis-Entzugs.

Gilt die Haftpflicht auch im Ausland?

Ja. Die Schweizer Motorfahrzeug-Haftpflicht gilt dank der internationalen Grünen Karte automatisch in allen Ländern der Europäischen Union sowie in vielen weiteren Ländern Europas – Deckungsumfang und Mindestsummen richten sich dabei nach dem Recht des Unfalllandes.

Für Reisen ausserhalb des Gültigkeitsbereichs – zum Beispiel in die Türkei oder nach Nordafrika – sollten Sie vor der Reise mit Ihrem Versicherer klären, ob eine Zusatzdeckung nötig ist. Teilweise wird die Grüne Karte für solche Länder auf Anfrage erweitert.

Was kostet die reine Haftpflicht?

In der Schweiz kostet eine reine Motorfahrzeug-Haftpflicht 2026 typischerweise zwischen CHF 350 und CHF 900 pro Jahr. Ausschlaggebend sind Alter und Wohnort der Halterin, Fahrzeugtyp, Leistung, jährliche Fahrleistung, Schadenhistorie (Bonus-Malus-Stufe) und ob Sie Erst- oder Zweitlenker sind.

Junglenker unter 25 bezahlen oft 40 % bis 120 % mehr als erfahrene Fahrer mit schadenfreien Jahren. Mit zunehmendem Alter und schadenfreien Jahren fallen die Prämien, bis sie bei erfahrenen Fahrerinnen in ländlichen Kantonen bei unter CHF 400 liegen können.

Hinweis

Empfehlung: Unbegrenzte Deckung wählen

Der Aufpreis für CHF 100 Mio. oder unbegrenzte Haftpflicht-Deckung ist minimal, der Schutz bei Personenschäden aber entscheidend. Die gesetzliche Mindestdeckung von CHF 5 Mio. reicht bei schweren Unfällen nicht zwingend.

Achtung

Achtung Regress bei Grobfahrlässigkeit

Ohne Zusatzbaustein kann Sie die Versicherung nach einem grobfahrlässigen Unfall persönlich regresspflichtig machen. Der Grobfahrlässigkeits-Verzicht kostet meist weniger als CHF 80 pro Jahr.

Häufige Fragen

Was passiert ohne gültige Haftpflichtversicherung?
Ohne Haftpflichtpolice stellt das Strassenverkehrsamt kein Kontrollschild aus. Wer trotzdem fährt, riskiert Bussen, Fahrzeugstilllegung, Strafanzeige und haftet im Schadenfall persönlich. Die Haftpflicht muss vor der Zulassung des Fahrzeugs bestehen.
Was ist die Grüne Karte?
Die Grüne Karte ist die internationale Bestätigung der Motorfahrzeug-Haftpflicht und gilt in allen EU-Staaten sowie zahlreichen weiteren Ländern Europas. Viele Versicherer stellen sie digital bereit; bei Reisen ins Ausland sollten Sie sie mitführen.
Deckt die Haftpflicht Schäden am eigenen Fahrzeug?
Nein. Schäden am eigenen Fahrzeug fallen nicht unter die Haftpflicht. Dafür sind die Teilkasko (Diebstahl, Elementar, Glas etc.) und die Vollkasko (Selbstverschulden, Kollision, Parkrempler) zuständig.
Wer gilt bei der Haftpflicht als "Dritter"?
Dritte sind alle Personen und Eigentümer von Sachwerten, die nicht der Halter oder eingeschriebener Lenker des Fahrzeugs sind. Mitfahrende Ehepartner oder Kinder gelten in der Regel ebenfalls als Dritte und sind bei Verletzung über die Haftpflicht gedeckt.
Was bedeutet "passiver Rechtsschutz" in der Haftpflicht?
Passiver Rechtsschutz bedeutet: Die Versicherung prüft für Sie, ob Ansprüche gegen Sie berechtigt sind, und wehrt unberechtigte Forderungen auf ihre Kosten ab. Dieser Schutz ersetzt jedoch keine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung, die Ihre eigenen Ansprüche durchsetzen würde.
Ist die Insassenversicherung ein Teil der Haftpflicht?
Nein. Die Insassen- oder Insassen-Unfallversicherung ist ein separater Zusatzbaustein. Sie kommt für Verletzungen der Mitfahrer auf, auch wenn der Halter selbst Schuld am Unfall trägt – die Haftpflicht würde in diesem Fall zwar auch greifen, die Insassenversicherung erweitert aber den Schutz und bietet pauschale Leistungen.

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