- Deckt die Teilkasko Steinschlag?
- Ja, Steinschlag und Glasbruch an Windschutz-, Seiten-, Heck- und meist auch Dachscheibe sind in praktisch allen Schweizer Teilkaskopolicen Standard. Viele Versicherer bieten bei Reparatur (statt Austausch) einen reduzierten oder gar keinen Selbstbehalt.
- Was zählt als Elementarschaden?
- Als Elementarereignis gelten in der Schweizer Teilkasko vor allem Hagel, Sturm (ab definierter Windstärke), Hochwasser, Überschwemmung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Muren. Folgeschäden durch Feuer infolge eines Blitzeinschlags sind meist ebenfalls gedeckt.
- Wird ein Wildschaden immer ersetzt?
- In der Regel ja, wenn das Tier als "Wild" gemäss Jagdgesetz gilt (Reh, Wildschwein, Hirsch, Fuchs etc.). Einige Versicherer decken zusätzlich Kollisionen mit allen Tieren (auch Haustiere oder Nutztiere), das ist aber nicht immer Standard – prüfen Sie die Bedingungen.
- Ist ein Parkschaden ohne Gegner durch die Teilkasko gedeckt?
- Nur mit Parkschaden-Zusatzbaustein. Im Standard deckt die Teilkasko keine Kollisionsschäden durch unbekannte Dritte auf dem Parkplatz. Der Zusatzbaustein kostet meist CHF 60 bis 120 pro Jahr und lohnt sich in dicht besiedelten Gebieten.
- Zahlt die Versicherung bei gestohlenen Navigationsgeräten und Gepäck?
- Festeingebautes Autoradio oder Navigationssystem sind Teil des Fahrzeugs und in der Teilkasko gedeckt. Für nicht fest installierte Geräte und persönliches Gepäck braucht es einen separaten Gepäck- oder Hausratsbaustein.
- Was passiert bei Marderbiss?
- Direkte Marderschäden (angeknabberte Kabel, Schläuche) sind in der Schweiz meist Standard in der Teilkasko. Folgeschäden – etwa ein Motorschaden nach Marderbiss an Zündkabeln – werden nur mit entsprechendem Baustein "Marderbiss inkl. Folgeschäden" abgedeckt.